Investitionen in innovative Unternehmen und Projekte bieten große Chancen, aber Crowdinvestings sind auch mit unternehmerischen Risiken verbunden. Der Erfolg einer Investition hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, deren zukünftige Entwicklung nicht vorhersehbar ist. Im schlimmsten Fall kann es zu einem Totalverlust des Investments führen. reBOX rät daher ausdrücklich davon ab, Investments mit Fremdkapital zu finanzieren, da ansonsten trotz eines möglichen Totalverlusts Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen bestehen bleiben können. Eine Nachschusspflicht besteht jedoch nicht.
Ein Investor sollte eine Investition in ein Unternehmen nur als Teil einer umfassenden Anlagestrategie erwägen. Eine Investition sollte einen angemessenen Anteil der Kapitalanlagen des Investors darstellen, da er ansonsten auch seine Liquidität für andere Investments oder seine Lebensführung gefährden kann. Zur Risikostreuung sollte der Investor ein Portfolio aus Investments aufbauen. So können erfolgreiche Investments andere, weniger erfolgreiche Investments ausgleichen.
Die Entscheidung darüber, ob ein Investor über die reBOX-Website in ein Unternehmen investiert und in welches Unternehmen er investiert, liegt alleine in der Verantwortung des Investors. Die Informationen über die Unternehmen werden ausschließlich von den Unternehmen zur Verfügung gestellt. reBOX übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Unternehmen und ihre Geschäftsmodelle geeignet sind, die Ziele und Erwartungen der Investoren zu erfüllen. Die von den Unternehmen gemachten Prognosen sind keine Garantie für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens. Crowdinvestings sind daher nur für Investoren geeignet, die das Risiko eines Totalausfalls des investierten Kapitals verkraften können.
Bei den Investments auf reBOX handelt es sich um partiarische Nachrangdarlehen. Diese haben eigenkapitalähnlichen Charakter. Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens werden die reBOX-Investoren erst nach allen anderen Fremdgläubigern des Unternehmens aus der Insolvenzmasse bedient.
Die Veräußerung eines über die reBOX-Website vergebenen partiarischen Darlehens durch den Investor ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Partiarische Darlehen sind jedoch keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Eine Veräußerung dürfte daher in der Praxis schwierig oder sogar unmöglich sein, da für partiarische Darlehen kein einer Wertpapierbörse vergleichbarer Handelsplatz existiert. Der Investor ist daher dem Risiko ausgesetzt, während der Laufzeit des Darlehens nicht frei über seine investierten Mittel verfügen zu können.