reBOX GmbH
Am Iderfenngraben 12
13156 Berlin
Handelsregister: 238011B
Registergericht: Charlottenburg
Vertreten durch:
Leon Sternel
Telefon: 030-57711969 – 0
Telefax: 030-57711969 – 0
E-Mail: info@re-box.io
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE350704336
reBOX GmbH
Am Iderfenngraben 12
13156 Berlin
Vertreten durch Leon Sternel
Mail: info@re-box.io
Tel.: 030-57711969 – 0
Amtsgericht Charlottenburg:
HRB 238011B
Umsatzsteuer-ID: DE350704336
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle: eRecht24
Mail: info@re-box.io
Tel.: 030 / 57711969-0
Der Jahresplan steht für den Bereich Weiterentwicklung, skalierbare Vertriebsstruktur und den Ausbau des Partnernetzwerkes.
Die reBOX bietet viele Potentiale und kann mit einer qualititativ hochwertigen Gesamtstruktur mit politischem Rückenwind die Revolution des Logistikmarkes technisch vorbereiten und perfektionieren.
Das ist der Weg der reBOX.
Hochwertige und schlanke Quellcodes,
benutzerfreundliche Anwendung, einfache Integration und maximale Flexibilität.
Ein erfolgreiches Jahr liegt hinter uns. Die erste Version der Software ist erfolgreich getestet und wird nun marktreif skaliert. Wir beginnen die Vorbereitungen für die Entwicklung der Routing-KI und der reBOX Plattform.
Ab nun werden sämtliche Datenerfassungen aufgezeichnet und später zum Lernen der KI eingespielt.
Nach ersten Probeläufen kann nun das Pfandfrei-System freigeschaltet werden.
In der Praxis wurde schnell klar, dass ein pfandfreier Versandprozess möglich werden muss. Hierzu sind viele technische Erweiterungen zum bestehenden Tracking erforderlich:
Erinnerungsemails müssen versendet werden, wenn Versandmaterial nicht zurückgeschickt wird bis hin zum Mahnverfahren sowie Rückversandprozesse, die bei Buchung automatisiert die richtigen Schritte in die Wege leiten. Die Liste ist hier nicht zu Ende, aber es zeigt, wie detailreich eine scheinbar kleine Funktion am Ende ist, wenn die Zielsetzung Skalierfähigkeit ist.
Die ersten Versender beginnen die
reBOX Food zu nutzen und setzen dabei die Software
ein. Das System funktioniert. Ab jetzt konnte anhand
von der Erfahrungen aus dem Markt optimiert und
weiterentwickelt werden.
Mit der Gründung wird an der Entwicklung der Tracking- und Managementsoftware gearbeitet.
Ziel ist es zu zeigen, dass wir in der Lage sind eine Zuverlässige Verfolgung der einzelnen Boxen zu gewährleisten auch ohne Sensorik verbauen zu müssen.
Der Beschluss zur Grünung ist gefasst. Nun heißt es Schlüsselpartner und erste Pre-Seed Investoren zu finden. Mit der KIRATIK und der Bito-Lagertechnik haben wir beides gefunden. Die KIRATIK unterstützt uns in der Software-Entwicklung, die Bito wird der erste Lieferant von Mehrwegversandboxen.
2018 wurden die Grundlagen des Mehrwegversandsystems in der Praxis entwickelt. Leon hat zu dieser Zeit intensiv in der Strukturentwicklung des Unternehmens UnverpacktUmgedacht mitgewirkt.
Die in diesem gesammelten Erfahrungen konnten Leon ein solides Bedarfsbild an einen Softwareprozess erhalten.
Hier kommt ein Argumentationstext zu diesem Thema hin.
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen
Das Gesetz regelt die Verantwortung der Hersteller und Vertreiber von Verpackungen für deren Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung.
Ziel:
Vermeidung von Abfall und Förderung der Kreislaufwirtschaft durch Reduzierung von Verpackungsmüll und Förderung der Verwertung.
Datum der Verabschiedung: 12.06.2017
Beginn der Wirksamkeit: 01.01.2019
Datum der Verabschiedung:
19. November 2008 (EU)
Ziel:
Schaffung eines Rahmens für die Abfallwirtschaft, um eine nachhaltige Produktion und Konsum zu fördern und gleichzeitig die Umwelt zu schützen.
Beschreibung:
Das Gesetz legt die allgemeinen Grundsätze und Vorschriften für die Abfallwirtschaft fest, einschließlich der Abfallhierarchie (Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling, energetische Verwertung, Beseitigung).
Es schreibt auch vor, dass bis 2020 50% des Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfalls sowie der verpackten Abfälle recycelt werden müssen.
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen
Das Gesetz regelt die Abfallvermeidung, Abfallbeseitigung und -verwertung sowie die Pflichten von öffentlichen und privaten Abfallwirtschaftsbetrieben.
Ziel:
Vermeidung von Abfall, Förderung der Kreislaufwirtschaft und umweltverträgliche Bewirtschaftung von Abfällen.
Datum der Verabschiedung: 24.02.2012
Beginn der Wirksamkeit: 01.06.2012
Verordnung zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie
Die Verordnung regelt die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen sowie die Verantwortung von öffentlichen und privaten Abfallwirtschaftsbetrieben.
Ziel:
Vermeidung von Abfall und Förderung der Kreislaufwirtschaft durch die Vorgabe von Recyclingquoten und Vermeidung von Deponierung.
Datum der Verabschiedung: 18.04.2006
Beginn der Wirksamkeit: 01.06.2006
Das Gesetz legt die Vorschriften für den grenzüberschreitenden Transport von Abfällen innerhalb und außerhalb der EU fest. Es verbietet den Export von gefährlichen Abfällen in Entwicklungsländer und schreibt vor, dass der Export von nicht gefährlichen Abfällen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist.
Ziel:
Regulierung der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen, um sicherzustellen, dass sie sicher und umweltgerecht behandelt werden.
Datum der Verabschiedung:
2. Dezember 2006
Der Jahresplan steht für den Bereich Weiterentwicklung, skalierbare Vertriebsstruktur und den Ausbau des Partnernetzwerkes.
Die reBOX bietet viele Potentiale und kann mit einer qualititativ hochwertigen Gesamtstruktur mit politischem Rückenwind die Revolution des Logistikmarkes technisch vorbereiten und perfektionieren.
Das ist der Weg der reBOX.
Hochwertige und schlanke Quellcodes,
benutzerfreundliche Anwendung, einfache Integration und maximale Flexibilität.
Ein erfolgreiches Jahr liegt hinter uns. Die erste Version der Software ist erfolgreich getestet und wird nun marktreif skaliert. Wir beginnen die Vorbereitungen für die Entwicklung der Routing-KI und der reBOX Plattform.
Ab nun werden sämtliche Datenerfassungen aufgezeichnet und später zum Lernen der KI eingespielt.
Nach ersten Probeläufen kann nun das Pfandfrei-System freigeschaltet werden.
In der Praxis wurde schnell klar, dass ein pfandfreier Versandprozess möglich werden muss. Hierzu sind viele technische Erweiterungen zum bestehenden Tracking erforderlich:
Erinnerungsemails müssen versendet werden, wenn Versandmaterial nicht zurückgeschickt wird bis hin zum Mahnverfahren sowie Rückversandprozesse, die bei Buchung automatisiert die richtigen Schritte in die Wege leiten. Die Liste ist hier nicht zu Ende, aber es zeigt, wie detailreich eine scheinbar kleine Funktion am Ende ist, wenn die Zielsetzung Skalierfähigkeit ist.
Die ersten Versender beginnen die
reBOX Food zu nutzen und setzen dabei die Software
ein. Das System funktioniert. Ab jetzt konnte anhand
von der Erfahrungen aus dem Markt optimiert und
weiterentwickelt werden.
Mit der Gründung wird an der Entwicklung der Tracking- und Managementsoftware gearbeitet.
Ziel ist es zu zeigen, dass wir in der Lage sind eine Zuverlässige Verfolgung der einzelnen Boxen zu gewährleisten auch ohne Sensorik verbauen zu müssen.
Der Beschluss zur Grünung ist gefasst. Nun heißt es Schlüsselpartner und erste Pre-Seed Investoren zu finden. Mit der KIRATIK und der Bito-Lagertechnik haben wir beides gefunden. Die KIRATIK unterstützt uns in der Software-Entwicklung, die Bito wird der erste Lieferant von Mehrwegversandboxen.
2018 wurden die Grundlagen des Mehrwegversandsystems in der Praxis entwickelt. Leon hat zu dieser Zeit intensiv in der Strukturentwicklung des Unternehmens UnverpacktUmgedacht mitgewirkt.
Die in diesem gesammelten Erfahrungen konnten Leon ein solides Bedarfsbild an einen Softwareprozess erhalten.
Die gesammelten Investitionen werden für folgende Bereiche investiert: